Abfälle

Unter Abfällen versteht man alle Stoffe,

die nicht getrennt gesammelt werden können.

deren man sich entledigen will oder muss.

die irrtümlich in die Umwelt gelangt sind.

die produktionsbedingt als Reste anfallen.


§ 2 Abs. 1 AWG lautet: Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen nicht zu beeinträchtigen.

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